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KAUF UND VERWALTUNG
In Australien werden 95% aller Immobilien durch Makler angeboten. Die Makler arbeiten für den Verkäufer und werden auch von diesem per Courtage entschädigt. Der Investor, der nicht selber vor Ort ist, benötigt also einen Berater, der ihm mit Zeit, Marktkenntnis und Verhandlungsgeschick zur Seite steht. HENKELL BROTHERS übernimmt diese Aufgabe für Sie. Wir präsentieren Ihnen zahlreiche geeignete Objekte, analysieren diese und organisieren Bewertungs- und Architektengutachten. Ist die Kaufentscheidung gefallen, so werden die Bedingungen im Kaufvertrag,
dem Üblich ist eine 10%ige Anzahlung des Kaufpreises, der Rest wird zwischen 30 und 90 Tagen danach fällig (je nach individuellem Übereinkommen). Die Anzahlung verbleibt bis zur Restzahlung in einem offiziellen Treuhandkonto (Makler oder Notar), zu dem keine der Parteien Zugriff hat. Die Anzahlung wird üblicherweise per australischen Scheck geleistet.
Wenn es soweit
In der Zeit zwischen Anzahlung (Deposit) und Restzahlung (Settlement) überprüft
der
Der Eigentumsübergang, bei dem die Eigentumsurkunde gegen die Restzahlung ausgetauscht wird, wird durch den eingeschalteten Rechtsanwalt und Notar vollzogen. Um den neuen Eigentümer im Grundbuchamt einzutragen und um die neue Urkunde anzufertigen, muss vor dem Eigentumsübergang das Dokument „Transfer of Land“ von beiden Parteien unterzeichnet werden. Hält sich eine Partei im Ausland auf, so bedarf es einer notariellen Beglaubigung der Unterschrift bzw. eine Vollmacht an eine in Australien ansässige Person. Wenige Wochen danach erhält der Käufer dann das auf seinen Namen lautende Eigentumspapier (Title). Auf Wunsch erhalten Sie das Original per Einschreiben ins Ausland zugesandt, ansonsten senden wir Ihnen eine Kopie zu, während das Original beim Notar verbleibt (zu empfehlen für späteren Wiederverkauf). Für die Kosten der Transaktion müssen Sie bei einer Immobilie
etwa 9,5% in Ansatz
Finanzieren Sie die Immobilie mit einer Hypothek, so fallen folgende
Gebühren für die
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